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Leistungsanspruch

Das Jobcenter Kreis Recklinghausen erbringt für Anspruchsberechtigte als Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts das Bürgergeld.

Das Jobcenter erbringt des Weiteren Leistungen für die angemessenen Kosten von Unterkunft und Heizung sowie für Mehrbedarfe.

Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre neben dem Regelbedarf gesondert berücksichtigt.

 

Unterkunft und Heizung

Das Jobcenter Kreis Recklinghausen berücksichtigt die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung von Leistungsberechtigten, soweit sie angemessen sind. Im Kreis Recklinghausen setzt sich der Bedarf zusammen aus der Bruttokaltmiete - Grundmiete und kalte Betriebskosten - sowie aus den gesondert berücksichtigten Heizkosten.

 

Grundmiete

Die Grenzen für die jeweils angemessenen Grundmieten werden für alle zehn kreisangehörigen Städte vom Jobcenter Kreis Recklinghausen im „Schlüssigen Konzept“ festgelegt.

Bruttokaltmiete

Die angemessene Bruttokaltmiete setzt sich zusammen aus der Haushaltsgröße, der Grundmiete und den kalten Betriebskosten nach dem jeweils aktuellen Betriebskostenspiegel des Landes NRW. Sie wird für jede kreisangehörige Stadt getrennt ermittelt. Übersteigt die tatsächliche Bruttokaltmiete den angemessenen Betrag, erfolgt eine Prüfung, ob ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet werden muss.

Die aktuellen angemessenen Werte der Bruttokaltmiete finden Sie hier.

Heizkosten

Leistungen für die Heizung erbringt das Jobcenter Kreis Recklinghausen, soweit sie angemessen sind. Ermittelt werden die angemessenen Heizkosten unabhängig von den übrigen Bedarfen für die Unterkunft. Grundlage für die Berechnung sind die Verbrauchswerte (kWh je Quadratmeter) des aktuellen Bundesheizkostenspiegels.

Die ermittelten Grenzwerte beziehen sich auf den jeweiligen Energieträger und die angemessene Wohnungsgröße, unabhängig von der tatsächlich genutzten Wohnfläche.

Regelbedarf

Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie - ohne die auf Heizung und Warmwasserbereitung entfallenden Anteile -, sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Dazu gehört in einem vertretbaren Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.

Die Regelsätze für leistungsberechtigte Personen, Stand 1. Januar 2023 (in Klammern: ab 1.1.2024):

  • Alleinstehende, Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigem Partner erhalten 502 Euro (563 Euro)
  • Partnerinnen und Partner, wenn beide volljährig sind, erhalten 451 Euro (506 Euro)
  • Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ohne eigenen Haushalt erhalten 402 Euro (451 Euro)
  • Personen unter 25 Jahre, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers aus dem elterlichen Haushalt ausziehen (18 bis 24 Jahre) erhalten 402 Euro (451 Euro)
  • Kinder und Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren erhalten 420 Euro (471 Euro)
  • Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren erhalten 348 Euro (390 Euro)
  • Kinder bis einschließlich fünf Jahren erhalten 318 Euro (357 Euro)

Das Bürgergeld ist eine Leistung, die Ihre persönlichen Umstände berücksichtigt. Bitte wenden Sie sich daher umgehend an Ihren persönlichen Ansprechpartner, wenn sich Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ändern; zum Beispiel durch die Geburt eines Kindes oder Heirat, durch den Zuzug oder Auszug des Partners oder durch ein verändertes Einkommen.

Mehrbedarfe

Mehrbedarfe umfassen gesetzlich geregelt Aufwendungen, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind.

Mehrbedarfe erbringt das Jobcenter Kreis Recklinghausen unter anderem

  • für werdende Mütter nach der zwölften Schwangerschaftswoche,
  • für Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern,
  • für erwerbsfähige behinderte Leistungsberechtigte, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten,
  • für Leistungsberechtigte, die sich aus medizinischen Gründen kostenaufwändig ernähren müssen,
  • für einen im Einzelfall unabweisbaren, einmaligen besonderen Bedarf

Einmalige Leistungen erbringt das Jobcenter Kreis Recklinghausen unter anderem

  • für die Wohnungs-Erstausstattung einschließlich Haushaltsgeräten,
  • für die Erstausstattung mit Bekleidung und die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt,
  • für die Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten sowie die Miete von therapeutischen Geräten