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Online-Service


Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Recklinghausen sowie Personen, die beabsichtigen in den Kreis Recklinghausen umzuziehen, können im Online-Service des Jobcenters Kreis Recklinghausen einen Hauptantrag auf Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB II), einen Weiterbewilligungsantrag und eine Veränderungsmitteilung sowie eine Terminanfrage online erstellen und absenden. Der Online-Service bietet noch weitere Möglichkeiten: Mit einem Klick auf das Angebot in der Aufzählung, gelangen Sie direkt zum gesuchten Anliegen.






Terminanfrage online


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Terminanfrage online: Das Jobcenter Kreis Recklinghausen bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Terminanfragen online zu stellen.

Termine können für Leistungsangelegenheiten (z.B. Bürgergeld-Antrag, Weiterbewilligungsantrag, Regel- und Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft, Veränderungsmitteilungen, ...) und für Angelegenheiten der Arbeitsvermittlung (z.B. Arbeitsaufnahme, Qualifizierungsmaßnahmen, Fahrtkosten oder Kooperationsplan) online angefragt werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie viele Anträge (siehe unten) auch direkt online stellen können und somit eine Terminanfrage eventuell nicht erforderlich ist.

Über ein Kontaktformular können Bürgerinnen und Bürger ihre Terminanfrage übermitteln sowie Wunschzeiträume angeben. In einem Textfeld kann das konkrete Anliegen für das gewünschte Gespräch kurz beschrieben werden.

Nach Absenden des Kontaktformulars erhalten Bürgerinnen und Bürger innerhalb der nächsten drei Arbeitstage ein konkretes Terminangebot oder eine Rückmeldung zu ihrer Anfrage. Eine verbindliche Terminbestätigung erfolgt durch das Jobcenter.





Hauptantrag online einreichen


20190320_JCKR_symbol_zwei_monitore_1200x800_1287Hauptantrag: Das Jobcenter Kreis Recklinghausen bietet in Zusammenarbeit mit dem Portal-Anbieter Civento die Möglichkeit, einen Hauptantrag auf Bürgergeld online am Computer auszufüllen. Zugleich können Nachweise und für den Leistungsbezug notwendige Dokumente, zum Beispiel der Mietvertrag oder Kontoauszüge, in digitaler Form als Anlage sicher an das Jobcenter Kreis Recklinghausen mitgesendet werden. Die Übermittlung der erfassten Daten und hinzugefügten Anhänge erfolgt unter Beachtung aller Vorschriften zum Datenschutz.

Antragsteller werden in dem Portal Schritt für Schritt durch den Antrag geführt. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig, mit einem Klick geht es zum Portal.

Antragstellende, die eine E-Mail-Adresse angeben, erhalten nach Absenden des Online-Antrags eine Eingangsbestätigung. Die Anträge werden vom Portal je nach Wohnort der zuständigen Jobcenter-Bezirksstelle in einer der zehn kreisangehörigen Städte zugeordnet und zugestellt. Hier erfolgt die Bearbeitung des Antrags.

Auch bei der Antragstellung über das Online-Portal steht für das Jobcenter Kreis Recklinghausen die persönliche Beratung im Vordergrund: Die Bezirksstelle wird nach Erhalt und erster Prüfung der übermittelten Daten die Antragstellenden zu einem Beratungsgespräch einladen. In diesem Gespräch wird unter anderem die Identität festgestellt, der Antrag auf Vollständigkeit geprüft und über Rechte und Pflichten informiert, die sich aus einem Antrag auf Bürgergeld-Leistungen ergeben. Müssen noch Unterlagen zum Antrag nachgereicht werden, kann auch dies online erledigt werden: Hierzu steht gesondert ein Kontaktformular mit Dokumenten-Upload zur Verfügung (siehe unten).

Nach dem persönlichen Gespräch findet bei einem vollständig vorliegenden Antrag in der Bezirksstelle die abschließende Prüfung statt. Im Anschluss erhalten Antragstellende einen Bescheid, der auch weitere Informationen zur Auszahlung von Leistungen erhält, wenn ein Anspruch festgestellt worden ist.





Weiterbewilligungsantrag und Veränderungsmitteilung online einreichen


Weiterbewilligungsantrag und Veränderungsmitteilung: Bürgergeld (Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB II) wird in der Regel für einen Zeitraum von sechs oder zwölf Monaten bewilligt. Der genaue persönliche Bewilligungszeitraum geht aus dem Bewilligungsbescheid hervor. Personen, die über diesen Zeitraum hinaus weiterhin Bürgergeld-Leistungen benötigen, müssen zum weiteren Leistungsbezug rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag (WBA) stellen. Dies ist auch dann notwendig, wenn sich an der persönlichen Situation nichts geändert hat.

Wer Bürgergeld (Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB II) bezieht, muss dem Jobcenter Kreis Recklinghausen umgehend Veränderungen in den persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnissen der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft mitteilen. Zum Beispiel, wenn sich die Haushaltsgröße durch die Geburt eines Kindes oder den Auszug eines Mitgliedes verändert, wenn sich in den Wohnverhältnissen oder bei den Einkommensverhältnissen etwas ändert. Online kann dies mit einer Veränderungsmitteilung (VÄM) erfolgen. 

Das Jobcenter Kreis Recklinghausen bietet in Zusammenarbeit mit dem Portal-Anbieter Civento die Möglichkeit, einen Weiterbewilligungsantrag (WBA) oder eine Veränderungsmitteilung (VÄM) online am Computer auszufüllen. Zugleich können Nachweise und notwendige Dokumente in digitaler Form als Anlage sicher an das Jobcenter Kreis Recklinghausen mitgesendet werden.

Die Übermittlung der erfassten Daten und hinzugefügten Anhänge erfolgt unter Beachtung aller Vorschriften zum Datenschutz. Antragstellende, die eine E-Mail-Adresse angeben, erhalten nach Absenden des WBA oder der VÄM eine Eingangsbestätigung. WBA und VÄM werden vom Portal je nach Wohnort der zuständigen Jobcenter-Bezirksstelle in einer der zehn kreisangehörigen Städte zugeordnet und zugestellt. Hier erfolgt die Bearbeitung.






Kontaktformular und Dokumenten-Upload


Kontaktformular und Daten-Upload: Allen Bürgerinnen und Bürgern, die Bürgergeld (Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB II) beantragen oder bereits beziehen, bietet das Jobcenter Kreis Recklinghausen die Möglichkeit, Mitteilungen sowie Nachweise oder andere für den Leistungsbezug notwendige Dokumente in digitaler Form als Anlage an das Jobcenter Kreis Recklinghausen zu senden („Upload“).

Hierfür steht ein Kontaktformular zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie die für Sie zuständige örtliche Jobcenter-Bezirksstelle auswählen sowie - falls bereits vorhanden - Ihr Aktenzeichen und die Bedarfsgemeinschaft-Nummer angeben. Diese finden Sie auf Ihren Bescheiden.

  • Bitte übersenden Sie mehrseitige Originaldokumente nach Möglichkeit zusammengefasst in einer Datei.
  • Wenn Sie mehrere, verschiedene Dokumente übermitteln möchten, dann übersenden Sie bitte jedes Dokument in einer eigenen Datei.
  • Die übersandten Dateien dürfen eine maximale Größe von insgesamt 20 MB nicht überschreiten. Eine Auflistung der möglichen Dateiformate finden Sie am Ende des Kontaktformulars.